Gesellschaftsrecht

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend. Wir wollen Ihnen lediglich kurz und prägnant einen ersten Eindruck über unsere Arbeit vermitteln. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild anhand unserer streng anonymisierten Fallliste:
Fallliste Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist in der Praxis vor allem von einer starken Vernetzung mit anderen Rechtsgebieten gekennzeichnet. Dies bedingt, dass sich ein spezialisierter Partner an Ihrer Seite so wohl im Gesellschaftsrecht, als auch in übergreifenden Rechtsgebieten auskennt. Nur so ist sichergestellt, dass frühzeitig auf mögliche Probleme hingewiesen werden kann. Regelmäßig werden schon in der Vorgründungsphase von Gesellschaften die Weichen für ein solides Konstrukt einer Gesellschaft gelegt. Erster Schritt ist die Rechtsformwahl; exemplarisch sind bereits hierbei folgende Dinge zu bedenken:

Rechtsformwahl:

Anlass:
- gemeinsame Zusanmmenarbeit (personalistisch orientiert)
- Vermögensverwaltung
- Publikumsgesellschaft
- projektbezogen; Arbeitsgemeinschaft
- stille Beteiligungen (stille Gesellschaften, Treuhandmodelle)
- Kapitalbeteiligungen
- freiberufliche Sozietät (Ärzte, Zahnärzte, Rechtanwälte etc.) 

Struktur und Rechtsfolgen:
- Formalia (Muss ich zum Notar?; Handelsregistereintragungen)
- Leitung und Überwachung/ Mitbestimmung
- Besteuerung
- Flexibiltät
- Meinungsbildungsprozess (Stimmenverhältnis)
- Publizitätspflichten
- Vinkulierung von Anteilen; Vorkausrechte
- Gestaltung Gewinnausschüttung/ Entnahmerechte
- Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft
- Einlagen (Geld- und Sacheinlagen)/Stammkapital/Haft- und Pflichteinlagen), Beitragspflicht, Nachschusspflichten
- Kontrollmechanismen
- Ausschluss von Gesellschaftern/ Auseinandersetzung/ Abfindung/ Liquidation
- Mitgliederwechsel, Nachfolge
- Treuepflicht, Wettbewerbsbeschränkungen und -verbote
- Rechnungslegung (Jahresabschlüsse, Bilanzen, GuV etc.) 

Organisationsrecht:
- Trennung Innen- und Außenverhältnis
- Geschäftsführung (gemeinschaftliche, Alleingeschäftsführung)
- Vertretung der Gesellschaft (Einzelvertretung, Gesamtvertretung), Selbstkontrahierung (§ 181 BGB)
- Prokuristen, Hanlungsbevollmächtigte
- Gesellschafterversammlung/ Gesellschafterbeschlüsse (Einstimmigkeit, einfache Mehrheiten, qualifiszierte Mehrheiten)
- Verwaltungsrechte und Vermögensrechte der Gesellschafter
- Informationsrechte
- Schiedsvereinbarungen 

Deshalb ist es kurzsichtig, hier an einer qualifizierten juristischen Beratung zu sparen. 

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Viele Gesellschaften sind personalistisch strukturiert. So lange man sich versteht, ist die gemeinsame Arbeit häufig zielführund und fruchtbar. Im Streitfalle indes sind regelmäßig das Unternehmen und die Arbeit gelähmt, Vermögenswerte drohen zerschlagen zu werden und der Streit vertieft sich zunehmend. Wer hier nicht schnell und vorausschauend reagiert, wird häufig das Nachsehen haben. Dies beginnt bereits bei der Einsicht, dass, wenn man sich nicht mehr versteht, es regelmäßig besser ist, sich geordnet und wirtschaftlich vernünftig zu trennen.

Ausscheiden des Gesellschafters:
- freiwilliges Ausscheiden: Kündigung; unzulässige Einschränkung des Kündigungsrechts (§ 723 Abs. 3 BGB); Austrittsvereinbarung; Übertragung von Geschäftsanteilen
-unfreiwilliges (zwangsweises) Ausscheiden: Ausschluss; unzulässige Regelungen im Gesellschaftsvertag (unbillige und sittenwidrige Abfindungsklauseln); wichtiger Grund; äußerstes Mittel; Fortsetzungsklauseln; unzulässige Hinauskündigungsklauseln; einstweilige Verfügung
- Ausschließungsklage (§ 140 HGB)
- Kündigung durch Dritte (Privatgläubiger des Gesellschafters)
- Erbfolge: Fortsetzungsklauseln, Nachfolgeklauseln (erbrechtlich, rechtsgeschäftlich); Eintrittsklauseln
- Anwachsung; Übernahmerecht
- Abfinungsanspruch: Bewertung des Anspruchs; Abschichtungs-/Abfindungsbilanz; Buchwertklauseln, Sachwertabfindung; Positionen mit Eigenkapitalcharakter (einbehaltene Gewinne, Rücklagen etc.); Good Will; stille Reserven
- freiberufliche Sozietäten: Realteilung; Good Will; ideelle Praxiswerte;
- Schuldbefreiung; Befreiung von gemeinsamen Verbindlichkeiten; Enthaftung
- Nachhaftung; Einschränkung der Nachhaftung (Publizitität; Publiziätatspflichten); Altverbindlichkeiten; Dauerschuldverhältnisse; Neuverbindlichkeiten
- steuerliche Frage: Veräußerungsgewinne; Befreiung von Verbindlichkeiten/ Verlustbeteiligung als steuerbarer Veräußerungsgewinn; Bewertung immaterielle Vermögenswerte; Ertragswertmethode 

Auflösung/ Lquidation der Gesellschaft:
- Auflösungsbeschluss; Auflösungsklage (§ 133 HGB); Zeitablauf; Isolvenz (Gesellschaftsinsolvenz/ Gesellschafterinsolvenz); Tod eines Gesellschafters; Kündigung durch einen Gesellschafter
- Vollbeendigung; Abwicklungsgesellschaft; geordnete Liquidation; Anmeldung der Auflösung
- Abwicklung Gesellschaftsvermögen; Forderungen der Gesellschaft, Begleichung Verbindlichkeiten; ggf. Nachschusspflicht der Gesellschafter; Verwertung Gesellschaftsvermögen; Erstattung Einlagen; Verteilung Restvermögen; Liquidationseröffnungsbilanz; Liquidationsabschlussbilanz
- Veräußerung des Unternehmens an Dritte
- steuerliche Betrachtung: Ermittlung Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns; Auflösung Rücklagen; Veräußerungserlös; Übertragung Wirschaftsgüter aus Betriebsvermögen (Ansetzung gemeiner Wert); Übernahme von Verbindlichkeiten durch Erwerber; Realteilung 

Gewinnausschüttung/ Gewinbeteiligung:
- Klage auf Gewinnausschüttung
- Stufenklage: Auskunft , Rechenschaft und Gewinnausschüttung
- Berücksichtigung von Entnahmen
- Gewinnverteilungsschlüssel: nach Köpfen; Regelung im Gesellschaftsvertrag
- gesellschaftliche Treuepflicht 

Formwechsel/Umwandlung
- Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft: Umwandlungsbeschluss; Umwandlungsbericht und Barabfindungsgebot; Anmeldung und Eintragung; Bilanzierung beim Ausgangsrechtsträger und neuen Rechtsträger; Ermittlung und Besteuerung des Übernahmeergebnisses
- Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft: Umwandlungsbeschluss (Beschlussfassung und Kapitalaufbringung); Umwandlungsbericht und Barabfindungsgebot; Anmeldung und Eintragung; Bilanzierungspraxis; Ermittlung und Besteuerung Einbringungsgewinns

Gesellschaft in der Krise (Sanierung/ Insolvenz)
- Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung (bilanzielle und insolvenzrechtliche Überschuldung)
- Sanierungskonzepte: Kapitalserhöhungen; Gesellschafterdarlehen, Rangrücktrittsvereinbarungen; Forderungsverzicht (ggf. gegen Besserungsschein)
- grundsätzliche keine Insolvenzantragspflicht (Ausnahme: kapitalistisch ausgestalte Personengesellschaften, z.B. GmbH & Co. KG)
- akzessorische Haftung der Gesellschafter (§ 128 HGB; bei GbR analog); beschränkte Haftung des Kommanditisten; Erbringung der Hafteinlage; Kapitalerhaltung analog §§30,31 GmbHG bei GmbH & Co.KG; Haftung der Gesellschafter für Steuern (§ 191 AO)
- Haftung Geschäftsführer: für rückständige Steuern (§§ 34, 35 AO); deliktische Haftung, u.a. für Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB)
- Besonderheit der kapitalistisch ausgestalteten Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co.KG): Insolvenzsverschleppungs- und verursachungshaftung des Geschäftsführers; Verpflichtung zur Erstattung verbotener Auszahlungen §§ 177a, 130a HGB n.F.); Kapitalerhaltung (entsprechende Anwendung §§ 30, 31 GmbHG); Eigenkapitalersatzrecht (neugefasste Insolvenzanfechtung gemäß § 135 InsO auf Gesellschafterdarlehen, § 39 Abs. 1 Nr. 4 InsO) 

Gewinnermittlung und Besteuerung
- Steuersubjekt Personengesellschaft: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Steuerklärungspflicht
- Steuersubjekt Gesellschafter: Einkommenssteuer, Anteil am Gesamtergebnis der Gesellchaft, Gesellschaft Subjekt der Gewinnermittlung; Verteilung auf Gesellschafter, Ergebnisbeteiligung, Gewinnverteilungsschlüssel; Hinzurechnung Entnahmen; Abrechnung Einlagen; Verlustausgleichsmöglichkeiten; beschränkter Verlustausgleich bei begrenzter Haftung (Kommanditist), negative Kapitalkonten
- Thesaurierungsbesteuerung: steuerliche Begünstigung thesaurierter Gewinne
- Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung; Zufluss-/Abfluss-Prinzip
- Betriebsausgaben, betrieblliche Veranlassung, typsche Kosten der privaten Lebensführung (privat veranlasste Schuldzinsen, Mehraufwendungen für Verpflegung, private Nutzung von Kraftfahrzeugen, Rechtsverfolgungskosten der Inhaftungsnahme etc.) 

Schiedsvereinbarung/Schiedsklausel/Schiedsgerichtsbarkeit
- Schiedgerichtsklage
- Geltendmachung von Schiedseinreden im ordentlichen Verfahren vor stastlilchen Gerichten
- Klage auf Vorschuss für Schiedsverfahren vor ordentlichen Gerichten
- Schiedsrichterbenennungsverfahren beim Oberlandesgericht

Kapitalgesellschaften (GmbH, kleine und mittelständische AG):

Das Gesellschaftsrecht ist breit gefächert und hochkomplex. Am Beispiel der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zeigt sich dies im Besonderen. Dort erfordert die Gesetzeslage - nicht anders verhält es sich bei der Aktiengesellschaft - die Einhaltung strenger Formalien; dies beginnt bei Fragen der Durchführung einer Gesellschafterversammlung (z.B. ordnungsgemäße Einberufung), geht über die (zwingende) gerichtliche Anfechtung von rechtswidrigen Gesellschafterbeschlüssen und endet bei Fragen wirksamer Geschäftsanteilsübertragungen. Auch ist die Inhaftungnahme des Geschäftsführers gerade im GmbH-Recht zentral. Während bei Personengesellschaften von Gesetzes wegen eine weitereichende Haftung der Gesellschafter vorgesehen ist, ist zentrale Haftungsfigur bei der GmbH deren Geschäftsführer. Hier sind im Gesetz empfindliche Haftungsvorschriften vorgesehen, die den Geschäftsführer in die Veranwortung gegenüber der Gesellschaft nehmen, aber teilweise auch gegenüber Gesellschaftgläubigern (Steuerfiskus). Besonders hohe Haftungsrisiken finden sich für den Geschäftsführer im Falle der Insolvenz (Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit) der Gesellschaft. Wer hier nicht angemessen und zeitnah reagiert, wird sich sehr schnell einer horenden zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber stehen sehen. Spätestens dann ist die professionelle anwaltliche Begleitung unerlässlich (vgl. hierzu auch die Schwerpunkte Insolvenz-/Sanierungsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht). 

Unsere Betätigungsfelder finden sich fast immer - unmittelbar oder zumindest am Rande - in den folgenden Kategoriern wieder:

Gesellschafterversammlungen:
- ordnungsgemäße Einberufung/ Ladung: nicht zur Unzeit; regelemäßig am Sitz der Gesellschaft; Satzungsvorgaben; Einhaltung Ladungsfrist; Form der Einberufung
- Begleitung/Durchführung/ Protokokllierung
- Anwesenheitsrecht, Vertretung (regelmäßig durch zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten), Teilnahmerecht Dritter
- Beschlussfassung: Stimmabgabe, Stimmengewichtung, Beschlussfesstellung
- Tagesordnungspunkte
- Beachtung Mehrheiterfordernisse; Beschlussfähigkeit
- zulässige/ unzulässige Stimmenbindung  

fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse:
- insbesondere formale Fehler: bei Einberufung der Geselschafterversammlung, Durchführung der Versammlung, Beschlussfassung, Verstoß gegen Teilnahmerechte, falsche Stimmengewichtung, Nichtbeachtung Stimmverbote etc.
- weitere Fehler: Nichtvorliegen von Einziehungsvoraussetzungen; keine Ausschließungsgründe; Nichtbeachtung qualifizierter Mehrheiten, unagemessene Geschäftsführervergütung; Feststellung fehlerhafter Jahresabschlüsse; fehlerhafte Ergebnisverwendung etc.; Ermächtigung besonderer Vertreter für Aktiv- und Passivprozesse
- Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen nichtigen Gesellschafterbeschluss
- Anfechtungsklage gegen rechtswidrige Gesellschafterbeschlüsse
- einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung Beschlussfassung (Problem des Eingriffs in Meinungsfindung); Untersagung Durchführung; Untersagung ehrenrührige Tatsachenbehauptungen
- positive Beschlussfeststellungsklage bei Verweigerung der Beschlussfassung und/oder rechtswidriger Beschlussfassung (Problem des Eingriffs in Meinungsbildungsprozess) 

streitige Gesellschafterauseinandersetzung
- Minderheitsgesellschafter; Sutz durch Einstimmigkeitsklauseln; Schutz durch qualifizierte Mehrheitsklauseln; Geltendmachung per Nichtigkeitsfeststellungs-/Anfechtungsklage
- Streit über Gewinnverwendnung; Austrocknen des Minderheitengesllschafters durch Thesaurierung von Gewinnen (Gewinnvortrag, Gewinnrücklage, Rücklagenbildung); sachgerechte Interessenabwägung
- Duchsetzung von Gewinnansprüchen (Gewinnbezug, Feststellung des Jahresergebnisses, Feststellungs Jahresabschlüsse, Jahresüberschuss, Ergebnis- bzw. Gewinnverwendungsbeschlüsse)
- Verurtreuung von Gesellschaftsvermögen; Inhaftungnahme und Rückführung veruntreuten Gesellschaftsvermögens; Firmenbestattung und kalte Liquidation (Was tun?)
- Einziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund; Ausschließung von Gesellschaftern; Was tun?: einstweiliger Rechtsschutz gegen Schaffung vollendeter Tatsachen, Nichtigkeitsfeststellungs-/Anfechtungsklage
- Abberufung Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer aus wichtigem Grund; sachlicher Grund: Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- positive Beschlussfeststellungsklage bei Verweigerungshaltung;
- Ergebnisverwendung in der Satzung; Abweichung vom gesetzlichen Leitbild (zurück zum Vollausschüttungsgebot); Nachhaltige Vereitelung der Gewinnausschüttung;
- Schadensersatz wegen rechtswidriger Kaduzierung; rechtswidrige Anteilsübertragung; rechtswidrige faktische Übertragung des Geschäftsbetriebes auf Konkurrenzunternehmen; rechtswidrige Herbeiführung der Unmöglichkeit der Gewinnausschüttung
- rechtswidirge Abwerbung von Personal und Kunden; Weiterbschäftigung in neugegründetem Konkurrenzunternehmen
- Einsichts und Informationsrechte; gerichtliche Geltendmachung gegen Gesellschaft;
- Ermächtigung von besonderen Vertretern für Aktiv- und Passivprozesse der Gesellschaft; hilfsweise Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft (actio pro socio)  

Geschäftsführerhaftung:
- Angriff: wegen Firmenbestattung, kalte Liquidation; Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen, unberechtigte Entnahmen des Gesellschafter-Geschäftsführers (Gehaltszahlungen, Darlehensgewährung u.ä.); Pflichtverletzungen aus Anstellungsvertrag; Verletzung organschaftlicher Pflichten; Nichtbeachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 43 GmbHG); ggf. Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs (§826 BGB; Grundsatz nunmehr Vorgehen gegen Gesellschaft und sodann Pfändung und Überweisung der Ansprüche gegen Geschäftsführer)
- Verteidigung: gegen Insolvenzverschleppungshaftung (insbesondere § 64 GmbHG);  Verstoß gegen zwingende Kapitalerhaltungsvorschriften; bilanzielle (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) und insolvenzrechtliche Überschuldung  (Berücksichtigung stille Reserven, qualifizierter Rangrücktritte, Verzicht gegen Besserungsschein etc.); Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzantragspflicht;
- strafrechtliche Verantwortlichkeit: Steuerhinterziehung (§ 370 AO); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB); Pflichtenkollision; strafbarer Bakrott, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB)
- ordnungsgemäße Erstellung Jahresabschlüsse und Veröffentlichung; Verstoß gegen Bilanzwahrheit; Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; Bußgeld- und Strafvorschriften nach §§ 331 ff. HGB  
- Haftung gegenüber dem Steuerfiskus in der Insolvenz: Vorgehen gegen Haftungsbescheid; Quotenschaden bei Umsatzsteuer; Problematik der Abführung der Lohnsteuer (Pflicht zur Reduzierung der Lohnauszahlung in der Krise); Pflichtenkollision 

Kapitalerhaltung-/Einbringung
- Einfordung Stammeinlagen, Verstoß bzw. Auszahlung o.ä. entgegen zwingende Kapitalerhaltungsverschriften (§§ 30, 31 GmbHG)
- Geltendmachung von Gesellschafterverbindlichkeiten; Klagen gegen Gesellschafter für die Gesellschaft; Titulierung, Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen

andersherum:
- Geltendmachung von zur Rückzahlung fälligen Gesellschafterforderungen gegen Gesellschaft, Klage und Titulierung; Fremdinsolvenzantrag wegen Zahlungsausfalls und fruchtloser Pfändung
- (zwangsweise) Kaduzierung:

  • Untergang Geschäftsanteil; Berücksichtigung Kapitalziffern
  • Einziehung aus wichtigem Grund; Regelung in der Satzung
  • ultima ratio (letztes Mittel)
  • Anfechtungsklage; Nichtigkeistfeststellungsklage   
  • Einhaltung Klagefrist 
  • Verlust der Mitgliedsrechte (Teilnahmerecht, Stimmrecht etc.)
  • Abfindung: Satzungsregelungen; Abfindung keine Bedingung für Einziehung nach neuer Rspr. des BGH

- Kauf/ Verkauf/ Übertragung Geschäftsanteil:

  • Formzwang (notarielle Beurkundung; ggf. Heilung);
  • Vinkulierung von Geschäftsanteilen (Zustimmungserfordernis der Gesellschaft, Gesellschafter)
  • Vorkaufsrecht Gesellschafter (Verhinderung der Einflussnahme bzw Eindringen Dritter)
  • Gewinnbezugsrecht bzw. Rückabtretung von Gewinnansprüchen aus vergangenen Wirtschaftsjahren; Schadensersatz wegen Vereitelung vereinbarten Gewinnbezugs aus Vorjahren
  • Bewertung Geschäftsanteil (Sachwert, good will, Ertragswert u.ä.)
  • Treuhandverträge über Geschäftsanteile: Wahrung der Form, aufschiebend bedingte Übertragung des Geschäftsanteils, Genehmigungserfordernisse
  • Verteidigung Gesellschaft gegen Steuerfiskus
  • Geschäfte mit Auslandsbezug (Problem Abführung der Umsatzsteuer im Ausland)
  • Problem der Anerkennung von Bargeldgeschäften im Ausland (Spanien, Griechenland, Italien)
  • Auseinandersetzung mit Zollbehörden, FInanzämtern und Steuerfahndung
  • Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung
  • besondere Besteuerung durch Art des Geschäftsbetriebes (Bsp.: Branntweinsteuer, Vergnügungssteuer)
  • Anerkennung von Betriebsausgaben
  • Begleitung in der Betriebsprüfung; Entgegenwirken einer Schätzung
  • tatsächliche Verständigung mit Finanzbehörden
  • Einspruchsverfahren
  • Klage vor dem Finanzgericht; einstweiliger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung
  • Verteidigung gegen Inhaftungnahme; Vorgehen gegen Haftungsbescheide

Schiedsklausel-/Schiedsgerichtsvereinbarung

  • Schiedsfähigkeit auch von Nichtigkeitsfeststellungs-/Anfechtungsklagen
  • einstweiliger Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten trotz Schiedsklausel und Erhebung Schiedseinrede (effektiver Rechtsschutz; Vermeidung Rechtlosstellung durch Schaffung vollendeter Tatsachen)

Diese Seite verwendet Cookies für die Leistung Mehr erfahren

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf „Cookies zulassen“ eingestellt, um Ihnen das bestmögliche Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, ohne Ihre Cookie-Einstellungen zu ändern, oder unten auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie dem zu.

Schließen