Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten Sie - insbesondere bei Unternehmenskrisen - umfassend zu Ihren Pflichten als Unternehmensinhaber und als Geschäftsführer.

Insbesondere im Falle einer GmbH-Insolvenz wird die Tätigkeit des Geschäftsführers häufig Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sein, etwa wegen des Vorwurfs

  • des Vorenthaltens von Teilen des Arbeitsentgelts (§ 266a StGB)
  • der Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
  • der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • des Betrugs (§ 263 StGB)
  • des Kreditbetrugs (§ 265b StGB)
  • der Untreue (§ 266 StGB)
  • des Bankrotts (§ 283 StGB)
  • der Verletzung von Buchführunspflichten (§ 283b StGB)
  • der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
  • der Zwangsvollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB)

 Wir verteidigen Sie in diesem Fall sowohl im Ermittlungs- als auch im Strafverfahren.

Diese Seite verwendet Cookies für die Leistung Mehr erfahren

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf „Cookies zulassen“ eingestellt, um Ihnen das bestmögliche Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, ohne Ihre Cookie-Einstellungen zu ändern, oder unten auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie dem zu.

Schließen