Das Baurecht unterteilt sich in Deutschland in zwei höchst unterschiedliche Teilbereiche:
Zum einen in das private Baurecht; hier geht es um die (vertraglichen) Beziehungen von Privatpersonen untereinander. Zum anderen in das öffentliche Baurecht, das vor allem die Frage, ob man als Bauherr überhaupt bauen darf, zum Gegenstand hat und die Rechtsbeziehung zwischen Privaten und dem Staat betrifft.
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren, als auch Bauunternehmer bei allen Fragen bezüglich der Bauleistungen, Mängelgewährleistung und Vergütung, beispielsweise:
Das öffentliche Baurecht regelt die Nutzung von Grund und Boden. In Deutschland benötigt man grund-sätzlich eine Baufreigabe, also eine Baugenehmigung, vom zuständigen Bauaufsichtsamt, bevor man mit dem Bau beginnen kann. Viele Bauherrn wissen dabei nicht, dass dies nicht nur für die Errichtung einer baulichen Anlage gilt, sondern auch für Änderungen derselbigen und Nutzungsänderungen. Nach den einzelnen Landesbauordnungen stellen dabei auch Aufschüttungen und Abgrabungen eine bauliche Anlage dar.
Wir beraten und vertreten Bauherrn, Grundstückseigentümer, Projektentwickler, Bauträger und Bau-unternehmen sowohl in behördlichen Verfahren als auch vor Gericht in Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, beispielsweise: