Gestaltet sich der Ausgang eines Rechtsstreits zum Nachteil des Mandanten oder wird eine gewisse steuerliche Handhabung vom Finanzamt nicht anerkannt, stellt sich schnell die Frage, ob nicht Fehler in der Beratung und Vertretung des Mandanten begangen wurden. Der (ehemalige) Mandant wird die Frage nach der Verantwortlichkeit für das Scheitern und nach einer Haftung des Anwalts/Steuerberaters aufwerfen. Zugleich wird er auch nicht gewillt sein, für eine etwaig schlechte Interessenvertretung noch offene Honorare zu begleichen.
Wir unterstützen Mandanten bei der Abwehr gebührenrechtlicher Forderungen ihrer ehemaligen Rechtsanwälte/Steuerberater und einer etwaigen Regresshaftung wegen falscher Beratung/ Prozessführung. Daneben beraten und vertreten wir sowohl Kollegen als auch Steuerberater in strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen rund um die Mandatsbetreuung. Dies gilt auch im Hinblick auf Vergütungsfragen. Nur exemplarisch seien genannt: