Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend. Wir wollen Ihnen lediglich kurz und prägnant einen ersten Eindruck über unsere Arbeit vermitteln. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild anhand unserer streng anonymisierten Fallliste:
gesetzlliche und testamentarische Erbfolge:
Auslegung von Testamenten, Unterstützung bei Erstellung von Testamenten, Testamentsgestaltung, handschriftliches Testament, Überprüfung der Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Testamenten, Nacherbschaft-Vorerbschaft, Ehegattentestament, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung, Berliner Testament, Testierfähigkeit, Angriff auf Testamente im Klagewege, Abgrenzung Erbeinsetzung und Vermächstnisnehmerstellung
Erbvertrag
Erbteilsübertragung/ Erbverzicht:
Begleitung der Vertragsverhandlungen, vertragliche Lösungen gegen Gläubigerzugriff, Erhalt Nachlasswerte (Unternehmen, Grundstücke) Vermeidung der Zerschlagung des Nachlasses, Abfindung
Erbscheinsverfahren
Erbscheinseinziehung/ Kraftloserklärung
Feststellung der Erbenstellung im Klageverfahren (Erbenfeststellungsklage)
Ausschlagung Erbschaft
Anfechtung von/Vorgehen gegen Beschlüsse/n von Erbengemeinschaften und Gesellschaften
Verwaltung des Nachlasses:
notwendige Verwaltungsmaßnahmen, Schwarzgeld im Nachlass, Auslandskonten im Nachlass, Auslandsimmobiblien, Sanierung und Abverkauf von Nachlassgegenständen, Miterbe wohnt auf veerbten Grundstück, Verfügungsverbot, Meinungsfindung und Beschlussfassung, Ermächtigung und Bevollmächtigung einzelner Miterben, Gesamtschuldklage, Gesamdhandsklage, Gelder auffinden, Stiftung nach liechtensteiner Recht, Schweiz
erbrechtliche Auskunftsklage (Rechenschaft/ Rechnungslegung):
gegen Erbschaftsbesitzer
gegen Vorempfänger auszugleichender Vorempfänge
gegen Testamentsvollstrecker
Beschränkung der Haftung auf den Nachlass
Verfügungsbeschränkungen des Vorerben, Schadensersatz
Nachlasssicherung
Anwartschaft des Nacherben
Pfändung Erbteil / Pfändung Anwartschaften
Nachlassabwicklung/ Verwertung von Nachlassgegenständen
Gemeinsame Beschlussfassung bzw. Zustimmung Erbengemeinschaft:
Klage auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme, Klage Miterbe auf Aufwendungsersatz, Geltendmachung einer Nachlassforderung durch Miterben (Leistungsklage an Erbengemeinschaft) bzw. Nichtbestehen einer Nachlassschuld (negative Feststellungsklage), blockierender Miterbe - Was tun?
Innenausgleich unter den Miterben/ Kostenerstattung
Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall:
Lebensversicherung, Widerruf betagte Schenkung, Hinterlegung, Prätendentenstreit, Klage gegen Erbe bzw. Erbengemeinschaft
Abwehr und Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche:
Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzicht, Umfang und Bewertung des anzusetzenden Nachlassvermögens, Bewertung von Zuwendungen (Zeitpunkt der Beurteilung), Inflationsbereinigung, Schwarzgeld, Ausschluss des Pflichtteils im Ausland (Erbrecht USA), Auslandsimmobilien
Geltendmachung des Pflichtteils im Klagewege:
Auskunft/ Nachlassverzeichnis
Stufenklage auf Auskunft und Zahlung
Tricks zur Pflichtteilsreduzierung
Pflichtteilsergänzung
Pfändung von Pflichtteilsansprüchen
privilegierter Erwerb:
Schiffsbeteiligungen, Vermietung zu Wohnzwecken, Steuerentlastung für Unternehmensvermögen
vorweggenommene Erbfolge:
Anrechnung von Vorwegempfängen, Abschmelzungsprinzip, gemischte Schenkung, Einräumung Wohnrecht, Nießbrauch, Sippebindung
Erklärungs- und Anzeigepflichten
Rechtsbehelfe
Einspruchsverfahren/ Aussetzung der Vollziehung/ gerichtlicher Eilrechtsschutz/ Anfechtungsklage
Auslandsvermögen im Nachlass:
Auslandskonten im Nachlass, Schwarzkonten im Nachlass (Schweiz, Luxemburg), Nachversteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Selbstanzeige, Vermögen in den USA, Gelder auffinden
Inlandsvermögen im Auslandsnachlass:Gegenständlich beschränkter Erbschein, Fremdrechtserbschein, Zeugentestament, Living Trust, Erbscheinsverhandlung, Konsulat, Veräußerung Inlandsvermögen, US Trust, Jersey Trust, Stiftung Liechtenstein, Schweiz
Aufgebot
Regelung durch letztwillige Verfügung
Regelung in Gesellschaftsvertrag (Nachfolgeklauseln)
Fortsetzungsklausel, Nachfolgeklausel (einfach und qualifiziert), Eintrittsklausel, Einziehungs- und Abtretungsklausel, Vorkaufsrecht
Unsere Kanzlei wurde als erfahrene Kanzlei mit zentralem Tätigkeitsschwerpunkt und Spezialisierung im Erbrecht ausgewählt, an dem bundesweiten BGB Kommentar – Der online BGB-Kommentar, Herausgeber: von Göler – im Erbrecht mitzuarbeiten. Wir haben die erbrechtlichen Vorschriften der § 2038 BGB (Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses) und § 2039 BGB (Nachlassforderungen) sowie des § 2078 BGB (Anfechtung von Testamenten wegen Irrtums oder Drohung) kommentiert. Umfangreiche Ausführungen finden sich mit detaillierten Nachweisen zu Literatur und aktueller Rechtsprechung u.a. zu folgenden Themenkomplexen:
- Anfechtung von Testamenten
- Auslegung von Testamenten
- Streit unter den Miterben
- klageweise Durchsetzung von Nachlassforderungen durch die Erben bzw. für die Erben
- Inanspruchnahme von Miterben
- Mehrheit von Erben/ Erbengemeinschaft
- Beschlussfassung in der Erbengemeinschaft
- Arten der Verwaltung
- Ersatz von Kosten der Verwaltung / Rückgriff gegenüber den Miterben
- Nutzungsersatzansprüche gegen Miterben
- blockierende Miterben/ Mitwirkungspflichten der Miterben
- Auskunft gegenüber Miterben
- Anfechtung von Beschlüssen der Erbengemeinschaft
- Angriff von Beschlüssen/ Vorgehen im Klagewege/ Feststellungsklage
- Ausschluss von Erben
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Enterbung
- enttäuschte Pflegeerwartung
u.v.m.
Die Kommentierungen sind abrufbar unter:
(Zitiervorschlag: Gast, Wenzel in von Göler/BGB/Kommentar/2019/§ 2038, RN. …)
2. § 2039 BGB
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-4/Untertitel-1/Nachlassforderungen
(Zitiervorschlag: Gast, Wenzel in von Göler/BGB/Kommentar/2019/§ 2039, RN. …)
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-1/Anfechtung-wegen-Irrtums-oder-Drohung
(Zitiervorschlag: Gast, Döring in von Göler/BGB/Kommentar/2015/§ 2078, RN. …)
Das Betätigungsfeld in Erb- und Nachlassangelegenheiten kann sehr umfangreich und vielschichtig sein. Wir haben viel Erfahrung und sind in allen möglichen Teilbereichen tätig und in der Vergangenheit tätig geworden. Lediglich exemplarisch und in Stichworten lassen sich einige der bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte von Gast Rechtsanwälte wie folgt beschreiben: