Zulassung zur Fachanwaltschaft

Ein transparentes Gütesiegel bilden sogenannte Fachanwaltschaften, die von den zuständigen Rechts-anwaltskammern nur dann verliehen werden, wenn der Rechtsanwalt eine Vielzahl an theoretischen Prüfungen bestanden, nachweislich über mehrere Jahre hinweg in der Praxis eine hohe Zahl an Fällen aus den jeweiligen Fachgebieten erfolgreich bearbeitet hat und mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Ab dem Jahr des Besuches des Fachanwaltskurses muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden indem er mindestens 15 Seminarstunden hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Gebiet veröffentlicht.

Auf diese Weise wird sichergestellt, das kein "Etikettenschwindel" mit vermeintlichen Spezialisierungen betrieben wird.

Herr Rechtsanwalt Leander J. Gast ist Inhaber von drei Fachanwaltstiteln. Dies ist erst seit 2011 möglich. Zum 1. Januar 2015 gab es in Berlin 70 Fachanwälte im Erbrecht, 94 im Handels- und Gesellschaftsrecht und 276 im Steuerrecht bei insgesamt fast 14.000 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten (Quelle: Statistik der BRAK, abrufbar unter https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2015/statistik_fa_zum-1.12015.pdf).

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