In eigener Sache möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Kanzlei Gast Rechtsanwälte darüber informiert wurde, dass unsere Beiträge zum Erbrecht für den deutschlandweiten BGB Online Kommentar (von Göler) teilweise bei Google auf Nr. 1 bis 3 der Trefferliste liegen.
Darauf sind wir sehr stolz!
Wie Sie möglicherweise wissen, ist unsere Kanzlei unter anderem als Fachanwaltskanzlei umfangreich im Erbrecht tätig, Herr Rechtsanwalt Gast ist überdies Fachanwalt im Erbrecht.
Wir publizieren auch auf diesem Gebiet und haben unter anderem am deutschlandweiten BGB Online Kommentar zum Erbrecht mitgearbeitet.
Unsere Überarbeitungen zu § 2039 BGB Nachlassforderungen wurden veröffentlicht sowie erneut nachbearbeitet und aktualisiert.
So ist unsere Kanzlei mit dem Suchbegriff "Nachlassforderungen" der ca. zweite, teilweise auch schon erste Treffer bei Google von ca. 7.560 Ergebnissen!
Des Weiteren freuen wir uns, folgende Treffer mitteilen zu können:
- § 2039 Nr. 3 bei Google von ca. 60.500.000 Treffern
- Nachlassforderungen Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 7.420 Treffern
- Aktivvermögen des Nachlasses Nr. 5 und 6 bei Google von ca. 9.440 Treffern
- Wie können Nachlassforderungen geltend gemacht werden? Nr. 1 bei Google von ca. 562.000 Treffern
- Anwendungsfälle § 2039 Nr. 1 und 2 bei Google von ca. 4.500 Treffern
- Anwalt § 2039 Nr. 1 bei Google von ca. 11.100 Treffern
- Voraussetzung § 2039 Nr. 1 und 2 bei Google von ca. 90.000 Treffern
- Anwendbarkeit § 2039 BGB Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 9.000 Treffern
- Anspruch aus § 2039 Nr. 2 und 3 bei Google von ca. 135.000 Treffern
- Inhalt § 2039 BGB Nr. 3 und 4 bei Google von ca. 42.000 Treffern
- BGH, Urteil vom 19. September 2012 – XII ZR 151/10. Nr. 4, 5 und 6 von ca. 200 Treffern
Falls Sie Fragen zum Erbrecht haben, können Sie jederzeit gerne unsere Kanzlei kontaktieren.
Ihr Team der Kanzlei Gast Rechtsanwälte
Leander Gast